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Geschichte

An vielen Orten haben sich Räte der Religionen oder vergleichbare Strukturen gebildet (z. B. Runde Tische der Religionen, Foren der Religionen). Räte und Runde Tische der Religionen bemühen sich darum, möglichst viele religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften dauerhaft ins Gespräch zu bringen. Oft fungieren Räte der Religionen auch als Türöffner für kleine Gemeinschaften und vermitteln bei Konflikten. Die Organisationsformen der Gremien unterscheiden sich von Ort zu Ort. Sie hängen zusammen mit Faktoren wie der Entstehungsgeschichte des Gremiums, der lokalen religiösen Landschaft und dem Engagement der beteiligten Akteure und Akteurinnen. Typischerweise vernetzen Räte der Religionen die Religionsgemeinschaften, fördern den Dialog mit der Kommune und der Gesellschaft, organisieren Veranstaltungen der interreligiösen Bildung und Begegnung, nehmen Stellung zu gesellschaftspolitischen Themen, organisieren Friedensgebete und anderes mehr.

Am 16. und 17. September 2018 trafen sich in Frankfurt am Main erstmals Mitglieder interreligiöser Dialoginitiativen aus ganz Deutschland. 29 Städte waren beim ersten Bundeskongress der Räte der Religionen vertreten. Eingeladen hatten die Räte der Religionen aus Hannover und Frankfurt am Main. „Die Zeit war reif, die zahlreichen kommunal arbeitenden Dialoggremien, die in den letzten Jahren entstanden sind, überregional zu vernetzen“, erklärt der Vorsitzende des Frankfurter Rates der Religionen, Joachim Valentin. „Die Einwanderungsgesellschaft braucht starke interreligiöse Strukturen“, sagt der Vorsitzende des Hauses der Religionen in Hannover, Wolfgang Reinbold. „Die große Nachfrage bestätigt uns in unserer Überzeugung, dass Räte der Religionen ein Zukunftsmodell sind.“ Der erste Bundeskongress diente in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen.

Der 2. Bundeskongress der deutschen Räte der Religionen fand von Sonntag 22.09. auf Montag 23.09. 2019 in Hannover statt. Dieses mal verhandelten bereits 35 Interreligiöse Gremien aus Städten und Landkreisen in ganz Deutschland Themen des interreligiösen Dialogs, des Zueinanders von Staat und Religion und weitere aktuellen Themen. Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Professor für Religionsverfassungsrecht an der Universität Göttingen, sprach über das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und darüber, dass eine staatliche ‚Neutralität‘ die kommunale Förderung lokaler Religionsgemeinschaften keineswegs ausschließt, sondern sie eher gebietet, sofern niemand diskriminiert wird. Zum Abschluss des Kongresses verabschiedeten die anwesenden Räte einmütig eine gemeinsame Erklärung, die das Zueinander von Kommune und Religionen grundsätzlich bestimmt und ein deutliches Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes formuliert.

Am 13. September 2020 kamen die Räte der Religionen und andere interreligiöse Dialoginitiativen aus ganz Deutschland online über Zoom zum 3. Bundeskongress der Räte der Religionen zusammen. Vom 12. bis zum 13. September fand der vierte Bundeskongress der Räte der Religionen in Essen statt. Unter Corona-Bedingungen trafen sich 51 Delegierte aus 30 Städten und Landkreisen aus dem gesamten Bundesgebiet zu einer Präsenzveranstaltung. Einen großen Raum nahm die Beratung und Verabschiedung einer Geschäftsordnung ein, die den Kongress aus einer vorläufigen Initiative aus Frankfurt und Hannover zu einer festen Größe und zu einem verbindlichen und verlässlichen Ansprechpartner für die Bundespolitik machen sollte. „Uns war immer klar“, sagte Prof. Dr. Wolfgang Reinbold aus Hannover, „dass der Bundeskongress so etwas wie der ‚Städtetag der Religionen‘ werden soll. Dass wir es aber in vier Jahren geschafft haben, so weit zu kommen, hat uns selbst positiv überrascht.“ Mit der nun einmütig beschlossenen Geschäftsordnung übernimmt ein Sprecher*innenrat die Vertretung des Bundeskongresses nach Außen und steht als solcher Politik und Kooperationspartner*innen als Ansprechpartner zur Verfügung.