Zwischen den jährlichen Tagungen des Kongresses nimmt der vom Bundeskongress bestätigte siebenköpfige Sprecher*innenrat die Vertretung des Bundeskongresses nach Außen wahr und steht in diesem Sinne der Bundespolitik und Kooperationspartner*innen als Ansprechpartner zur Verfügung. Er trägt zudem Sorge für die Wahrung der Grundsätze der Arbeit des Bundeskongresses und die Kontinuität seiner programmatischen Ausrichtung.
Der Sprecher*innenrat besteht aus sieben Mitgliedern, die jeweils für ein Jahr benannt werden. Dies sind:
- zwei Repräsentant*innen der beiden Gründungsmitglieder
- zwei aus den Reihen der Delegierten des Bundeskongresses gewählte Mitglieder
- ein*eine Vertreter*in der interreligiösen Gremien und Initiativen der vorherigen ausrichtenden Gebietskörperschaft
- zwei Vertreter*innen der interreligiösen Gremien und Initiativen der ausrichtenden Gebietskörperschaft
Die Mitglieder des Sprecher*innenrates
Prof. Dr. Wolfgang Reinbold, Hannover
Vertreter der Gründungsmitglieder
Prof. Dr. Joachim Valentin, Frankfurt am Main
Vertreter der Gründungsmitglieder
Dr. Hamideh Mohagheghi, Hannover
Gewähltes Mitglied
Dr. Gerdi Nützel, Berlin
Gewähltes Mitglied
Ahmad Alhamwi, Münster
Vertreter der ausrichtenden Stadt des Vorjahres
Sebastian Römisch, Dresden
Vertreter der ausrichtenden Stadt