Der Bundeskongress der Räte der Religionen ist ein Zusammenschluss von kommunalen interreligiösen Gremien und Initiativen. Je zwei Delegierte aus jeder Gebietskörperschaft (Stadt oder Landkreis) kommen einmal im Jahr zusammen, um sich über Herausforderungen und Chancen der interreligiösen Arbeit vor Ort auszutauschen, Ideen zu entwickeln und sich gegenseitig in ihrem Engagement zu stärken.
Zwischen den jährlichen Tagungen des Kongresses nimmt der vom Bundeskongress bestätigte siebenköpfige Sprecher*innenrat die Vertretung des Bundeskongresses nach Außen wahr und steht in diesem Sinne der Bundespolitik und Kooperationspartner*innen als Ansprechpartner zur Verfügung. Er trägt zudem Sorge für die Wahrung der Grundsätze der Arbeit des Bundeskongresses und die Kontinuität seiner programmatischen Ausrichtung.
Eine lokale Planungsgruppe bereitet die nächste Tagung in enger Abstimmung mit dem Sprecher*innenrat und unterstützt von der Geschäftsstelle des Bundeskongresses vor.