Der 2. Bundeskongress der deutschen Räte der Religionen fand von Sonntag 22.09. auf Montag 23.09. in Hannover statt.
35 Interreligiöse Gremien aus Städten und Landkreisen in ganz Deutschland verhandelten Themen des interreligiösen Dialogs, des Zueinanders von Staat und Religion und berieten sich wechselseitig zu aktuellen Themen. Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Professor für Religionsverfassungsrecht an der Universität Göttingen, sprach über das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und darüber, dass eine staatliche ‚Neutralität‘ die kommunale Förderung lokaler Religionsgemeinschaften keineswegs ausschließt, sondern sie eher gebietet, sofern niemand diskriminiert wird.
Auf einem Empfang der Region Hannover im historischen „neuen Rathaus“ unterstrich die Sozialdezernentin der Stadt Hannover, Konstanze Beckedorf, wie eng und erfolgreich vor Ort mit dem Rat der Religionen zusammengearbeitet werde. „Wir freuen uns sehr über den offenen und großzügigen Empfang in Hannover, der alle Delegierten für ihr weiteres Engagement ermutigt und bei dem wir neue Netzwerke knüpfen konnten“, so Hamideh Mohagheghi vom Haus der Religionen Hannover.
Zum Abschluss des Kongresses verabschiedeten die anwesenden Räte einmütig eine gemeinsame Erklärung, die das Zueinander von Kommune und Religionen grundsätzlich bestimmt und ein deutliches Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes formuliert.
Nach dem ersten Kongress in Frankfurt 2018 ist der Bundeskongress der Räte der Religionen nun zu einer festen Einrichtung geworden. Der nächste Kongress findet am 13./14. September 2020 in Essen statt.
Der zweite Bundeskongress der Räte der Religionen wurde gefördert von der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Dr. Buhmann-Stiftung für interreligiöse Verständigung. Schirmherrschaft: Deutscher Städtetag.